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Zustandsgutachten für Leasingrückläufer und Minderwertgutachten

Leasingrückläufer -

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeuges wird überprüft, ob der Wagen dem vereinbarten Rückgabezustand entspricht. Nicht selten warten dann Überraschungen. Sei es, dass die verloren gegangene Fußmatte die man schon längst vergessen hat nun auf einmal jäh wieder ins Gedächtnis und aus dem Geldbeutel geholt wird oder die klitzekleine Macke an der Türkante nun plötzlich eine komplette Neulackierung der Tür notwendig macht. Auf solche überraschenden Entdeckungen und die folgenden Diskussionen hat niemand Lust. Auch nicht die Mitarbeiter der Leasinggesellschaft. Daher macht es Sinn das Fahrzeug vor der Rückgabe von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen aus Köln begutachten zu lassen. Mit diesem Zustandsbericht kann man geringe Macken entweder noch selber, extrem viel kostengünstiger beseitigen, oder ist zumindest vorgewarnt.

Zusätzlich ist der Zustand dann, wie auch beim Unfallgutachten, klar dokumentiert und als Beweis für etwaige Diskussionen gesichert.

Minderwertgutachten -

Das gleiche gilt für sogenannte Minderwertgutachten. Solch ein Gutachten wird benötigt, um ein Fahrzeug aus einer Firma herauszukaufen. Gerade Firmenfahrzeuge haben viele wechselnde Fahrer. Da kann es leicht passieren, dass ein kleiner Kratzer unbemerkt bleibt.

Um nun den richtigen Preis zu finden, nimmt der Kfz-Sachverständige alle Dellen, Kratzer, Altschäden, etc. auf, berechnet was die Reparatur kosten würde und ermittelt somit den Minderwert, welchen das Fahrzeug gegenüber auf dem Markt verfügbaren Fahrzeugen hat. Somit ändert/verringert sich auch der Preis und die Steuerlast für Käufer und Verkäufer.

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